Schulordnung


Schulbeginn

  • Das Schulgebäude öffnet um 7.40 Uhr. Wir ziehen unsere Hausschuhe an und begeben uns in unsere Klassenräume.
  • Um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht.

 

Unsere Schulordnung

  • Wir sind in der Schule, um miteinander und voneinander zu lernen.
  • Wir sind verantwortlich für ein gutes Schulklima und sorgen dafür, dass sich jeder wohlfühlt. Wir sind freundlich und nett zueinander, helfen uns gegenseitig, stören den Unterricht nicht und verhalten uns so, dass wir unsere Mitschüler am Lernen nicht hindern, sie nicht beleidigen oder gar körperlich verletzen.
  • Wir halten uns an vereinbarte Regeln und befolgen die Anweisungen der Begleit- Aufsichts- und Lehrpersonen.
  • Wir achten auf die Schuleinrichtung und das Arbeitsmaterial und gehen damit rücksichtsvoll um (keine Beschädigungen und Verschmutzungen).
  • Wir halten Leihbücher sauber und ordentlich und beschädigen weder Materialien noch persönliche Dinge von Mitschülern.
  • Wir dürfen im gesamten Schulbereich, bei Schulveranstaltungen und während der Mensa keine gesundheitsschädigenden, gefährlichen und verbotenen Gegenstände mitführen, ebenso ist der Konsum von Suchtmitteln verboten.
  • Wir konsumieren im Schulbereich keine stark koffein- und zuckerhaltigen Getränke (Coca, Red Bull, Eistee, Fanta, Sprite…) Süßigkeiten und kauen keine Kaugummis. Handys,  und andere elektronische Geräte bleiben ausgeschaltet und sind nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft bzw. im Notfall zu verwenden. Bei unerlaubter Nutzung des Handys im Schulbereich wird das Gerät abgenommen und kann am Ende der letzten Stunde in der Direktion bzw. im Sekretariat abgeholt werden. Die zivilrechtliche Haftung bei Vergehen im Internet übernehmen die Eltern oder Erziehungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr der Kinder und Jugendlichen. Strafrechtlich sind alle Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr verfolgbar, zuständig dafür ist die Jugendstaatsanwaltschaft.
  • Wir haben das Recht, angemessen kritisch (nicht frech und unverschämt) Stellung zu nehmen und unsere Ideen und Kreativität sinnvoll einzusetzen.
  • Wir übernehmen Eigenverantwortung für unser Tun und unser Lernen und erledigen unsere Arbeiten und Pflichten gewissenhaft und sorgfältig.
  • Wir müssen unsere Abwesenheit von den Eltern schriftlich entschuldigen lassen, absehbare Absenzen im Voraus mitteilen und pünktlich zur Schule kommen. Den Unterricht dürfen wir nur dann früher verlassen, wenn uns ein Elternteil oder ein anderer der Schule bekannter Erwachsener abholt.
  • Schulstunden oder Unterrichtsminuten, die vorsätzlich geschwänzt werden, müssen an einem vereinbarten Nachmittag bei Erledigung zusätzlicher Lernaufgaben nachgeholt werden.
  • Wir bemühen uns, Müll – besonders Plastikmüll – zu vermeiden und verzichten auf Einweggetränkeflaschen und -dosen. Den anfallenden Müll trennen wir nach Wertstoffen, organischen Abfällen und Restmüll.
  • Wir tragen angemessene Kleidung. (Das bedeutet: Wir tragen keine freizügige Kleidung, sowie Kleidung mit herabwürdigenden Sprüchen oder Abbildungen.)

 

Maßnahmen

 

Werden die oben angeführten Verhaltensregeln nicht befolgt, erwarten uns folgende Maßnahmen:

  • Mündliche Ermahnung
  • Schriftliche Ermahnung (Eintragung ins Klassenbuch)
  • Gespräch unter den Betroffenen
  • Möglichkeit der Entschuldigung und Wiedergutmachung
  • (z. B. Arbeiten zum Wohle der Schulgemeinschaft)
  • Schriftliche Mitteilung an die Eltern
  • Aussprache mit den Eltern
  • Abnahme von Gegenständen und Handys, die nur von Eltern am nächsten Tag abgeholt werden dürfen
  • Übernahme der Kosten für beschädigte und verschmutzte Gegenstände
  • Ausschluss von Lehrausgängen, von Ausflügen und sonstigen Aktivitäten
  • Ausschluss vom Unterricht
  • Gesetzliche Maßnahmen (Anzeige)

Tagesablauf

  • Beim Stundenwechsel bleiben wir in der Klasse.
  • Die Pause verbringen wir auf dem Schulhof an der Südseite der Schule. Bei schlechter Witterung halten wir uns im überdachten Bereich vor dem Haupteingang auf. Wir verhalten uns rücksichtsvoll (kein Stoßen und Schubsen), sprechen keine Drohungen aus und werfen keine Gegenstände (z.B. Schneebälle).
  • Wir dürfen die Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz nicht benutzen.
  • Den Kunstrasenplatz und den Calisthenics-Park nutzen wir gruppenweise. Die entsprechende Regelung wird ausgehängt. Für beide Plätze gilt ein Speisen- (Brote, Crackers, Obst, Kaugummis, Bonbons usw.) und Getränkeverbot.
  • Unterrichtsende: Wir verlassen das Schulgebäude durch den Haupteingang (Nordseite) und den Seiteneingang im Erdgeschoss (Südseite).

Mensa

  • Wir gehen geordnet und ruhig durch das Dorf zur Mensa. Beim Essen halten wir die Tischmanieren ein.
  • Wenn wir in der Mittagspause nicht die Mensa besuchen, finden wir uns frühesten 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn wieder auf dem Schulhof ein.

Verhalten im Schulareal

  • Wir verhalten uns im gesamten Schulareal ruhig und nehmen Rücksicht auf unsere Mitschüler und Mitschülerinnen.
  • Wir rennen aufgrund der Sturzgefahr nicht durch das Schulgebäude und vor allem nicht über die Treppenstufen.
  • Wir betreten das Lehrerzimmer nur in Begleitung einer Lehrperson oder eines Schulwarts.

 

Ordnung / Sauberkeit/persönliches Eigentum

  • Wir ordnen die Hausschuhe ordentlich in die dafür vorgesehen Regale ein.
  • Wir räumen unsere persönlichen Fächer im Klassenraum regelmäßig auf und halten unsere Lernmaterialien in Ordnung.
  • Wir hinterlassen die Schulräumlichkeiten und insbesondere die Toiletten sauber und ordentlich.
  • Wir bringen möglichst keine Wertgegenstände mit in die Schule, da die Schule für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernimmt.

Krankheit/Verletzungen

  • Wir melden Verletzungen unverzüglich der zuständigen Lehrperson. Versicherungsgesellschaften bezahlen nur bei sofortiger Meldung.

 

Allgemeine Disziplinarmaßnahmen (geltend für alle Schulen des SSP St. Martin)

 

Bei Straftaten oder bei Gefährdung von Personen kann vom Klassenrat auch der Ausschluss von der Schule beschlossen werden. Gegen Disziplinarmaßnahmen können die Erziehungsberechtigten Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission einreichen, die vom SSP eingerichtet ist. Der Vollzug der Disziplinarmaßnahmen bleibt bis zur Entscheidung der Schlichtungskommission ausgesetzt.