Schulordnung


Tagesablauf

Schulbeginn

  • Die Schüler/innen gehen von 7.40 Uhr bis 7.50 Uhr gestaffelt in die Schule. Sie gehen zu ihren Klassen, ziehen die Hausschuhe an und begeben sich in den Klassenraum.
  • Um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht.

Pause

  • Bei der Pause gehen die Schüler/innen durch den Haupteingang oder den Nordausgang im 1. und im 2. Stock in den Pausehof. Zum Pausehof gehören der Schulhof nördlich des Gebäudes und der Bereich vor dem Haupteingang.
  • Die Lehrpersonen beaufsichtigen während der Pause die Schüler/innen in den jeweiligen Bereichen des Schulhofes.
  • Bei Regenwetter halten sich die Schüler/innen im Durchgang zur Turnhalle und im überdachten Eingangsbereich auf.
  • Nach der Pause begeben sich die Schüler/innen in ihre Klassenräume.

 

Mensa

  • Bei Nachmittagsunterricht sammeln sich die Schüler/innen, die an der Ausspeisung teilnehmen, vor dem Eingangsbereich. Sie werden klassenweise aufgerufen. Anschließend gehen sie in die vorbereiteten Räumlichkeiten.
  • Die Schüler/innen, die nicht die Mensa besuchen, dürfen Klingeln in den Pausehof kommen.

 

Nachmittagsunterricht

  • Der Nachmittagsunterricht am Dienstag beginnt um 13.45 Uhr und endet um 16.15 Uhr.
  • Der Nachmittagsunterricht am Donnerstag beginnt um 13.45 Uhr und endet um 16.00 Uhr.

 

Unterrichtsende

  • Der Unterricht endet am Vormittag um 12.40 Uhr.
  • Am Ende des Unterrichts verlassen die Schüler/innen, nach Aufräumen des Arbeitsplatzes das Schulgebäude durch den Hauptausgang oder durch den Nordausgang im 1. und 2. Stock.

Verhaltensregeln in der Schule

Klasse und Schulhaus

  • Für das Verhalten in der Klasse erstellt der Klassenrat (bestehend aus Schülern und Lehrpersonen) eine Klassenordnung. Bei Fehlverhalten entscheidet der Klassenrat auf die jeweilige Situation bezogen und beschließt auch entsprechende Maßnahmen, die von allen Lehrpersonen mitgetragen werden.
  • Bei Körperverletzung wird das Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin gesucht und gegebenenfalls werden die Eltern benachrichtigt. Anstelle einer Strafe wird eine Wiedergutmachungsgesteangestrebt. Bei wiederholten Verstößen wird es auch der Frau Direktor gemeldet. In besonders schwerwiegenden Fällen behält sich das Kollegium weitere Maßnahmen vor.

  • Wird fremdes Eigentum vorsätzlich zerstört, muss dieses ersetzt werden· 
  • Wir konsumieren im Schulbereich keine stark koffein- und zuckerhaltigen Getränke (Coca, Red Bull, Eistee, Fanta, Sprite…) Süßigkeiten und kauen keine Kaugummis.·      Handys und andere elektronische Geräte bleiben ausgeschaltet und sind nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft bzw. im Notfall zu verwenden. Bei unerlaubter Nutzung des Handya im Schulbereich wird das gerät abgenommen und kann am Ende er letzten Stunde in der Direktion bzw. im Sekretariat abgeholt werden.·      Bei Vergehen im Internet übernehmen die Eltern oder Erziehungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr der Kinder und Jugendlichen die zivilrechtliche Haftung. Strafrechtlich sind alle Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr verfolgbar, zuständig dafür ist die Jugendstaatsanwaltschaft.

 

Pause

·      Die Schüler/innen können sich mit verschiedenen kleinen Spielgeräten beschäftigen. Es sind auch Fang- und Laufspiele erlaubt.

 

·      Bei aggressivem Verhalten im Schulhof führt die Aufsichtsperson zuerst ein Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin. Der Schüler/die Schülerin wird angehalten sich zu entschuldigen. Bei schwerwiegenden Vergehen werden die Eltern benachrichtigt und entsprechende Maßnahmen gesetzt.

 

 

Abwesenheiten

  • Bei einmaligen Verspätungen entschuldigen sich die Schüler mündlich.
  • Kommt der Schüler/die Schülerin öfters zu spät, werden die Eltern verständigt und es wird eine schriftliche Entschuldigung angefordert.
  • Bei voraussehbaren Abwesenheiten muss der Schüler/ die Schülerin im Voraus eine Entschuldigung bringen.
  • Bei Abwesenheiten ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

  

Ausflüge, Projekte und Lehrausgänge

  • Bei Ausflügen, Projekten und Lehrausgängen gelten die vereinbarten Regeln des Klassenrates.

Mensa

·   Sollte ein Kind an diesem Tag fehlen, muss dies bis 9.00 Uhr von den Eltern gemeldet werden.

·      Die von den Aufsichtspersonen aufgestellten Regeln gelten für alle Kinder und müssen befolgt werden.

·      Bei der Ausspeisung verhalten sie sich ruhig.

·      Während des Essens wird nicht geredet.

· Jeder darf entscheiden, ob er viel oder wenig auf seinem Teller haben möchte. Was geschöpft wurde, sollte grundsätzlich aufgegessen werden.

·      Dasselbe gilt auch für das Trinken.

·  Bei einem wiederholten Verstoß gegen die Regeln, wird der Schüler von der Mensa ausgeschlossen.

 

·    Die Eltern der Schüler, die nicht die Mensa besuchen, werden ersucht ihre Kinder nicht vor 13.35 Uhr zur Schule zu schicken da ansonsten die Aufsicht schwierig ist.